Holzwerkstatt Quelle: JVA WR

Das Berufsfeld Fachpraktiker für Holzverarbeitung bietet im Rahmen der Inklusion die Möglichkeit einer Ausbildung nach § 66 BBiG / § 42 HwO. Dies ermöglicht den Ju-gendlichen mit besonderem Förderbedarf eine gute Möglichkeit, einen an¬erkannten Berufsabschluss zu erreichen und somit selbstbestimmt und selbstverant¬wortlich am gesellschaftlichen Leben erfolgreich teilhaben zu können.

Die Jugendlichen werden ihren individuellen Fähigkeiten entsprechend auf die Arbeit mit dem Werkstoff Holz vorbereitet. Sie lernen die verschiedensten Materialien, Holzarten und Holzwerkstoffe zu unterscheiden, wie man sie manuell oder maschinell bearbeitet und wie man die entsprechenden Maschinentechnik und -werkzeuge einsetzt. Sie sägen, hobeln und schleifen, führen Furnierarbeiten aus und behandeln Holzoberflächen. Darüber hinaus werden traditionelle Handwerkstechniken vermittelt.

Innerhalb des Abschnitts berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten lernen die Auszubildenden wie man Arbeitsabläufe plant und vorbereitet und wie man im Team arbeitet, wie man Arbeitsplätze einrichtet, sichert und räumt, wie Werkzeuge, Geräte und Maschinen eingerichtet, bedient und in Stand gehalten werden, wie man Holz, Holzwerk- und sonstige Werkstoffe be- und verarbeitet, wie Teile hergestellt und zu Erzeugnissen zusammengebaut werden, wie man Oberflächen behandelt, wie Holzschutzmaßnahmen durchgeführt werden, wie man Montage- und Demontagearbeiten durchführt und wie man transportiert und lagert. Darüber hinaus wird den Auszubildenden u.a. vermittelt wie Ausbildungs- und Arbeitsverträge gestaltet sind, welche Rechte und Pflichten man hat, wenn man in einem Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis steht, wie der Ausbildungsbetrieb aufgebaut ist und welche Aufgaben er hat, welche Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzbestimmungen es gibt, wie man im Betrieb kommuniziert und wie man sich technischer Kommunikationsmittel bedient, wie man sich kundenorientiert verhält und wie man qualitätssichernde Maßnahmen anwendet.

Die Ausbildung erstreckt sich in der JVA Wuppertal-Ronsdorf über einen Zeitraum von 24-36 Monaten und schließt mit einer Prüfung vor der Handwerkskammer (HWK) ab.