Die gesetzliche Grundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten zu Zwecken der Strafvollstreckung im Sinne des Artikel 1 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2016/680 regelt das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen (Justizvollzugsdatenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen – JVollzDSG NRW), welches Sie unter www.recht.nrw.de einsehen können.
Rechtsgrundlage einer Verarbeitung, die nicht der Strafverfolgung, Strafvollstreckung oder Gefahrenabwehr dient, kann neben dem JVollzDSG NRW auch die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sein, die durch das Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen und das Bundesdatenschutzgesetz ergänzt wird.

Ansprechpartner für Fragen zum Datenschutz ist die oder der behördliche(n) Datenschutzbeauftragte(n) der JVA Wuppertal-Ronsdorf und ist unter datenschutz@jva-wuppertal-ronsdorf.nrw.de zu erreichen!