Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,

Gemäß der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 01. April 2022 (in der ab dem 29.04.2022 gültigen Fassung) gelten in der JVA Wuppertal-Ronsdorf ab dem 03.05.2022 neue Besuchsregelungen:

1. Der Zutritt zur Anstalt für Besuchspersonen erfolgt ausschließlich unter Vorlage eines Nachweises über eine vollständige Immunisierung1 oder eines Negativtestnachweises2. Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Testpflicht ausgenommen.

2. Tragen mindestens eines medizinischen Mundnasenschutzes („OP-Maske“ o. FFP2) (entfällt für Kinder vor Schuleintrittsalter) während des Aufenthalts in der Anstalt. 

3. Besuche mit Körperkontakt dürfen unter der Voraussetzung eines Negativtestnachweises2 der Besuchspersonen stattfinden. Es besteht Maskenpflicht für die Besuchspersonen und die Gefangenen.

4. Langzeitbesuche können unter der Voraussetzung eines Negativtestnachweises2 der Besuchspersonen stattfinden.

Covid-Regeln_neu

1 Personen gelten als immunisiert, wenn sie entweder vollständig geimpft oder genesen sind.

2 Der PCR-Test darf nicht länger als 48h und ein zertifizierter Antigen-Schnelltest nicht älter als 24h alt sein.