Erziehungsauftrag - Entwicklung von Fähigkeiten und Fertigkeiten der Jugendlichen und Heranwachsenden
Erziehungsauftrag - Entwicklung und Ausbau von Fähigkeiten und Fertigkeiten der Jugendlichen und Heranwachsenden
Der Vollzug der Jugendstrafe dient dem Ziel, die Gefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen, § 2 Abs. 1 JStVollzG NRW.
Eine weitere wichtige Aufgabe stellt der Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten dar.
Wie das gesamte Jugendstrafrecht, wird gerade der Vollzug der Jugendstrafe vom Erziehungsgedanken geprägt (§ 3 Abs. 1 S. 1 JStVollzG NRW). Die Gefangenen sollen in der Entwicklung und Bereitschaft zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Lebensführung in Achtung der Rechte anderer Personen unterstützt werden; sie haben aktiv an der Erfüllung ihrer Pflichten mitzuwirken und Verantwortung - insbesondere auch für die begangenen Straftaten - zu übernehmen; die Anstalten unterstützen die jungen Gefangenen in der Entwicklung und Stärkung dieser Fähigkeiten, §§ 3, 4 JStVollzG NRW.
In den Jugendstrafvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen werden eine Vielzahl von besonderen Förderungs- und Erziehungsmaßnahmen bereitgehalten, die einerseits gezielt die Defizite der jungen Gefangenen, die zu ihrer Straffälligkeit geführt haben, aufgreifen und Wege zur straffreien Lebensführung vermitteln, andererseits vorhandene Stärken identifizieren und fördern. Zu diesen Maßnahmen, die spezifisch auf die besonderen Bedürfnisse der jungen Gefangenen ausgerichtet sind, zählen insbesondere:
- Schulische und berufliche Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, zielgerichtete qualifizierte Beschäftigung sowie arbeitstherapeutische Maßnahmen,
- Soziale Trainingskurse und soziale Hilfen,
- Anti-Aggressivitäts- und Anti-Gewalt-Trainingskurse,
- Psychologische und psychotherapeutische Einzel- und Gruppenangebote,
- Deliktorientierte Behandlungsgruppen,
- Suchtberatung/ Vermeidung von Suchtmitteln,
- Schuldenregulierung/ "Schuldenfallen erkennen",
- Konflikt- und Stressbewältigungstraining,
- Familien- und beziehungsorientierte Gesprächsgruppen,
- Heranführen an eine sinnvolle Freizeitgestaltung,
- Kreatives Training (Theaterwerkstatt, Literatur, künstlerisches Gestalten).